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Allgemeine Vertragsbedingungen der Suisse Advisory GmbH.

1. Grundlagen

1.1. Diese AVB regeln die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien des Vermittlungsvertrages. Subsidiär sind die einschlägigen Regeln des Obligationenrechts anwendbar.

1.2. Diese AVB gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer. 

1.3. Die Inhalte der Website auf www.suisse-advisory.com sind für die Suisse Advisory GmbH nicht verbindlich und begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Vornahme irgendwelcher Finanztransaktionen.

1.4. Die Website www.suisse-advisory.com ist ein Informationsdienst der Suisse Advisory GmbH. Die Suisse Advisory GmbH ist weder ein Kreditinstitut noch vermittelt sie Kredite, Darlehen oder anderweitige Beschaffung von Geldmitteln. 

1.5. Die Suisse Advisory GmbH stellt lediglich Informationen zum Thema Finanzsanierung, Schuldenregulierung und -tilgung zur Verfügung. 

1.6. Alle Online-Infos sind kostenlos. Sollten bei einer konkreten Anfrage Kosten entstehen, wird der Kunde vorab informiert. Auf Umfang und Höhe wird vorab hingewiesen. Ohne die ausdrückliche Bestätigung bzw. Beauftragung durch den Kunden werden keine Kosten verrechnet. 

1.7. Es entstehen keine Kosten für Anfragen, deren weitere Bearbeitung die Suisse Advisory GmbH ablehnen muss.  

2. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

2.1 Mit der Anfrage erfragt der Kunde bei der Suisse Advisory GmbH kostenlos die Möglichkeit, ob die Suisse Advisory GmbH dem Kunden eine Finanzsanierung vermitteln kann. Der Kunde hat dazu allenfalls weitere Informationen und Auskünfte zu erteilen. 

2.2. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AVB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 

2.3. Ergeben die Vorabklärungen der Suisse Advisory GmbH, dass sich ein Finanzsanierungsunternehmen zur Sanierung der finanziellen Situation des Kunden bereit erklärt, teilt die Suisse Advisory GmbH dies dem Kunden schriftlich mit. 

2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die Suisse Advisory GmbH zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag zwischen der Suisse Advisory GmbH und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der Suisse Advisory GmbH verbucht ist. 

2.5. Die Suisse Advisory GmbH kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann. In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande. Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat. 

2.6. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Suisse Advisory GmbH tritt der Kunde sämtliche eventuellen Erstattungsansprüche gegen den vermittelten Finanzsanierer an die Suisse Advisory GmbH ab. Die Abtretung ist der Höhe nach auf das 1,3 fache der Vermittlungsgebühr begrenzt. Die Sicherungsabtretung erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Ansprüche der Suisse Advisory GmbH gegenüber dem Kunden.

2.7. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Suisse Advisory GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.  

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages, der Suisse Advisory GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.

3.2. Die Vermittlungsgebühr deckt folgende Dienstleistungen der Swiss Advisory: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Telefongebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand und das Einholen des Finanzsanierungsvertrages.

3.3. Der Kunde versichert, dass sämtliche der Suisse Advisory GmbH gegenüber gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige Angaben können die sofortige Auflösung des Vermittlungsvertrages und Schadenersatz zur Folge haben.

3.4. Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Suisse Advisory GmbH zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Suisse Advisory GmbH berechtigt, ihm Mahnkosten von CHF 25.- pro Mahnung zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen.

3.6. Der Kunde hat der Suisse Advisory GmbH alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.

3.6.1 In jedem Fall sind bei Stellung einer Anfrage die entstandenen erforderlichen Auslagen zu ersetzen, wenn durch die oder durch einen ihrer Vertragspartner dem Kunden aufgrund dessen Beauftragung eine verbindliche Vertragsgarantie unterbreitet werden kann und dieser diese dann nicht annimmt. Bis zu einem Höchstbetrag von CHF 200,00 werden diese von uns vorab verauslagt. Ab einem Betrag von CHF 200,00 wird eine entsprechende Vorschussleistung fällig. 

4. Zu Vermittelnder Finanzsanierungsvertrag

4.1. Das von der Suisse Advisory GmbH an den Kunden vermittelte Finanzsanierungsinstitut ist bestrebt, für und mit Vollmacht des Kunden mit dessen Gläubigern eine Reduktion der Schulden und eine ratierliche Zahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten auszuhandeln. 

4.2. Die Finanzsanierungsgesellschaft nimmt während der Laufzeit des Finanzsanierungsvertrages die mit dem Kunden selbst vereinbarten Ratenzahlungen entgegen und leitet diese entsprechend der Vereinbarungen mit den Gläubigern an diese weiter. Ziel ist eine sukzessive Entschuldung des Kunden.

4.3. Der Finanzsanierungsvertrag wird dem Kunden per Einschreiben zugestellt. 

4.4. Sollte der Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Sanierungsunternehmen aus Gründen nicht zustande kommen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet die Suisse Advisory GmbH dem Kunden das bereits geleistete Vermittlungshonorar zurück.

5. Widerrufsrecht

5.1. Für den Fall eines Fernabsatzvertrages auf dem Gebiet der Fernabsatzrichtlinie 2011/83 der Europäischen Union:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an uns (Firma Suisse Advisory GmbH, Riedstrasse 9, 6330 Cham, Schweiz; Tel. +41 (0) 41 589 64 80 • E-Mail: beratung@suisse-advisory.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandte Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Suisse Advisory GmbH Ihnen alle Zahlungen, die Suisse Advisory GmbH von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei Suisse Advisory GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Suisse Advisory GmbH dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung der Suisse Advisory GmbH während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zudem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5.2. Der Widerruf soll eingeschrieben erfolgen und muss nicht begründet werden.  

5.3. Wurde dem Kunden der vermittelte Finanzsanierungsvertrag bereits zugestellt, muss er diesen im Original mit dem Widerruf an die Suisse Advisory GmbH zurücksenden. Eigentum an der Urkunde erwirbt er erst mit Abschluss des Finanzsanierungsvertrages.

5.4. Der Widerruf ist zu richten an Suisse Advisory GmbH, Riederstrasse 9, 6339 Cham, Schweiz.

5.5. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er die Suisse Advisory GmbH beauftragt, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit zu beginnen und ausdrücklich erklärt, er akzeptiere und habe Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Leistungserbringung durch Suisse Advisory GmbH erlischt.

6. Gewährleistungen

6.1. Die Suisse Advisory GmbH richtet sich nach den Normen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die über ihn gesammelten Daten einzusehen.  

6.2. Die Suisse Advisory GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. 

6.3. Die Suisse Advisory GmbH ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in der Schweiz und im Ausland weiterzugeben. 

6.4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen.

7. Haftung und Garantieleistungen

7.1. Die Suisse Advisory GmbH haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der Suisse Advisory GmbH oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Suisse Advisory GmbH oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Suisse Advisory GmbH für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc.

7.2. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: 

• der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet oder  

• der Kunde unrichtige Angaben macht.

7.3. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.suisse-advisory.com wie der Suisse Advisory GmbH durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.

7.4. Die Suisse Advisory GmbH vermittelt nur Finanzsanierungsverträge zwischen den Kunden und einer Finanzsanierungsgesellschaft. Die Suisse Advisory GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Finanzsanierungsverträge und für jedwelche Handlungen und/oder Unterlassungen der Finanzsanierungsgesellschaft. 

7.5. Die Suisse Advisory GmbH übernimmt keine Garantie, dass ein Finanzsanierungsvertrag zwischen dem Kunden und der von ihr vermittelten Finanzsanierungsgesellschaft zustande kommt. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Finanzsanierung liegt bei der Finanzsanierungsgesellschaft und/oder dem Kunden.

8. Sonstiges

8.1. Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig.

8.2. Mitteilungen an die vom Kunden der Suisse Advisory GmbH zuletzt genannte Adresse (postalisch oder E-Mail) gelten als zugestellt. 

8.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.

8.4. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Schweiz.